Erziehungsbeauftragung

Informationen zur erziehungsbeauftragten Person

Wer ist eine erziehungsbeauftragte Person?
Bei der Erziehungsbeauftragung erfolgt eine Vereinbarung über die Ausübung der Personensorge durch Dritte. In der Regel sind die Eltern die Inhaber der Personensorge für das Kind bzw. Jugendlichen. Der/die „Dritte“ wäre in diesem Falle die erziehungsbeauftragte Person. Somit übertragen die Eltern Rechte und Pflichten aus der Personensorge für das Kind bzw. den Jugendlichen für einen klar umgrenzten Zeitraum auf eine andere Person. Im Spectrum muss diese Person mindestens 25 Jahre alt sein.

Erziehungsbeauftragungen von minderjährigen Personen dürfen nicht erfolgen. Sie sind nicht zulässig.

Darf der Veranstalter, Gastwirt oder eine im Spectrum arbeitende Person erziehungsbeauftragte Person sein?
Nein! Eine Übertragung der Personensorge ist hier nicht zulässig. Hier sieht der Gesetzgeber eine Interessenkollision.

Darf der/die volljährige Bruder/Schwester oder Freund/Freundin erziehungsbeauftragte Person sein?
Das Jugendschutzgesetz schließt eine Erziehungsbeauftragung von Geschwistern oder Freund/Freundin nicht aus. Das Spectrum akzeptiert Beauftragungen des genannten Personenkreises. Diese Person muss unser vorgegebenes Mindestalter von 25 haben.

Gibt es zur Übertragung der Erziehungsaufgabe an die erziehungsbeauftragte Person feste Formvorschriften?
Das Spectrum besteht auf eine schriftliche Vereinbarung (z.B. über unser Formular). Der Nachweis einer Übertragung von Erziehungsaufgaben gegenüber einem Veranstalter ist damit besser möglich. Die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mindestens eines Elternteils, der Erziehungsbeauftragten Person und des Kindes/ Jugendlichen muss vorliegen.

Welche Aufgaben und Verpflichtungen hat eine erziehungsbeauftragte Person?
Die erziehungsbeauftragte Person übernimmt in rechtlicher und natürlich auch in moralischer Hinsicht die Verantwortung für das Kind/ den Jugendlichen. Sie muss grundsätzlich räumlich anwesend sein und jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Kindes/ des Jugendlichen nehmen bzw. Gefahren abwehren können. Eine Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben durch die erziehungsbeauftragte Person unter Drogen- und/ oder Alkoholeinfluss ist nicht möglich.

Muss sich die erziehungsbeauftragte Person ausweisen können?
Das Spectrum verlangt, dass sich sowohl die erziehungsbeauftragte Person als auch das Kind/der Jugendliche durch ein offizielles Dokument ausweisen können.

Gibt es Unterschiede zwischen Konzert und Discoveranstaltungen?
Bei Konzerten dürfen Kinder und Jugendliche in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
bis 24 Uhr im Spectrum bleiben, auch wenn sie unter 14 Jahre alt sind. Ab 14 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche ein Konzert alleine besuchen.
Bei Discoveranstaltungen gibt es generell keinen Einlass unter 16 Jahren, auch nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.

Ebenso bitten wir Sie, bei der Benennung der erziehungsbeauftragten Person größte Sorgfalt walten zu lassen.

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